Schlagwort: Weiterbildungsindustrie

  • Arbeitsförderung in Deutschland

    Im Sozialgesetzbuch III, im Paragraph 1 sind die Ziele der Arbeitsförderung definiert. Dort heißt es in Absatz 1, Satz 1: Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken, die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen, den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf  dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen. Diese Ziele sind aus meiner Sicht zunächst einmal gut und…

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