Im Sozialgesetzbuch III, im Paragraph 1 sind die Ziele der Arbeitsförderung definiert.
Dort heißt es in Absatz 1, Satz 1: Die Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken,
die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzen,
den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen.
Diese Ziele sind aus meiner Sicht zunächst einmal gut und richtig definiert.
Die Arbeitsagentur übernimmt eine Pufferfunktion zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Dann geht es weiter mit Satz 2:
Dabei ist insbesondere durch die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden.
Ja, hier fängt es an, etwas dubioser zu werden.
Mit der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit soll Langzeitarbeitslosigkeit vermieden werden.
D.h. die Arbeitslosen sollen geschult und ausgebildet werden -so verstehe ich das.
Die Frage ist hier jedoch, in welche Richtung und für welche Stellen sollen die Arbeitslosen ausgebildet werden?
Hier bestehen große Fehlentwicklungen!
Erstens sind die Schulungen der Arbeitsagentur nicht erstklassig, zweitens haben die Teilnehmer sehr unterschiedliche Bildungsniveaus und drittens gibt es auch nach der Ausbildung nicht mehr Stellen als vorher.
Ausbildung über die Arbeitsagentur macht nur Sinn, wenn es schon vorher ein Gespräch mit einem Unternehmen gibt und ein Arbeitsloser dann ganz gezielt für die Anforderungen der Stelle ausgebildet wird und das Unternehmen den Arbeitslosen nach der Ausbildung auch übernimmt -ansonsten machen solche Ausbildungen keinen Sinn oder wenig Sinn.
Ich habe schon davon gehört, dass Arbeitnehmer für Excel geschult wurden, aber anschließend überhaupt nicht in diesem Bereich eingesetzt wurden.
Wer Excel kennt, der weiß, dass man ein solches Wissen sofort anwenden muss, sonst geht es wieder verloren. Ich persönlich schlage deshalb vor, einen Arbeitslosen sofort am neuen Arbeitsplatz anzulernen.
Leider wird von den Unternehmen viel zu wenig Ausbildung und Weiterbildung betrieben.
Das Tagesgeschäft und die Gewinnmaximierung stehen im Vordergrund.
Deshalb würde ich den obigen Satz 2 folgendermaßen ergänzen:
Dabei ist insbesondere durch die Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. Hier ist nicht nur der Arbeitnehmer in der Pflicht, sondern vor allem auch die einstellenden Unternehmen.
Dann folgt Satz 3: Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip der Arbeitsförderung zu verfolgen.
Dann folgen Satz 4 und 5: Die Arbeitsförderung soll dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie ist so auszurichten, dass sie der beschäftigungspolitischen Zielsetzung der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung entspricht.
Satz 4 würde ich folgendermaßen ergänzen: Die Arbeitsförderung soll dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Ein wichtiges Kriterium bei diesen Überlegungen sind jedoch die volkswirtschaftlich erforderlichen Arbeiten. Insbesondere die Unternehmen sind hier gefordert, durch eine gute Lohnpolitik und durch Mitarbeitermotivation dafür zu sorgen, dass alle anfallenden volkswirtschaftlichen Arbeiten auch erledigt werden.
Interessant ist auch § 1, Absatz 2, Satz 3: Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen insbesondere …unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken.
Das bedeutet für mich, dass Arbeitnehmer entsprechend ihrer Ausbildung und entsprechend ihren Fähigkeiten eingesetzt werden sollen.
Die Arbeitsagentur soll sogar aktiv verhindern, dass die Leistungen der Arbeitnehmer missbraucht werden.
Beachtenswert ist auch § 2: Hier werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu aufgefordert, mit den Agenturen für Arbeit zusammenzuwirken.
Die Agenturen für Arbeit erbringen Dienstleistungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
In den allgemeinen Vorschriften wird deutlich, dass die Arbeitsagenturen doch viel mehr Verantwortung für den Arbeitsmarkt haben, als ich zunächst dachte.
Wann lassen sich die Arbeitsagenturen bei den Unternehmen sehen, um die Betriebe über die Arbeitsmarktentwicklungen zu beraten?
Wann liefern sie eine auf den Betrieb zugeschnittene Arbeitsmarktberatung und Vermittlung?
Wann beraten sie die Arbeitnehmer seriös über die Erschließung ihrer beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten? Wann unterbreiten sie Vermittlungsangebote zur Arbeitsaufnahme der Arbeitnehmer entsprechend ihrer Fähigkeiten?
In den Absätzen 2-5 werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber noch einmal an ihre Verantwortung erinnert.
Im Falle der Kündigung sollen sich Arbeitnehmer bereits 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei den Agenturen melden.
Aber was passiert in dieser Zeit?
Die Sachbearbeiter kümmern sich erst um den Fall, wenn die Arbeitslosen vor der Türe stehen.
Meine Meinung zu Arbeitsagenturen und Jobcentern habe ich Ihnen bereits an anderer Stelle mitgeteilt.
Ich bin der Meinung, dass wir langfristig gesehen diese Einrichtungen nicht brauchen, sondern vielmehr Arbeit direkt teilen müssen. Außerdem befürworte ich die Einarbeitung und Ausbildung direkt am Arbeitsplatz.
Ihre Meinung interessiert mich. Bitte schreiben Sie direkt hier einen Kommentar. Besonders würde ich mich freuen, wenn Sie diesen Beitrag weiter posten würden. Danke.
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Liebe Grüße,
Friedhelm Kölsch
P.S. Ich hoffe, Du bist mit dabei, das Problem Arbeitslosigkeit in Deiner Stadt und in Deinem Dorf zu lösen!?
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