Ist eine Existenzgründung mit sozialer Absicherung möglich? 

Ist eine Existenzgründung mit sozialer Absicherung möglich?

Ist eine Existenzgründung mit sozialer Absicherung möglich?

Mit Sicherheit gibt es viele Bürger, die über eine Existenzgründung nachdenken, aber nicht wissen, ob dies mit einer sozialen Absicherung möglich ist.

Wenn es nicht möglich ist, laufen sie Gefahr, sofort wieder zu scheitern.

Deshalb versuchen sie es erst gar nicht oder verwerfen diesen Gedanken sofort wieder.

Eine Existenzgründung mit sozialer Absicherung ist jedoch möglich, wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Dies ist immer dann der Fall, wenn Ihre Einnahmen abzüglich der Kosten nicht ausreichen um den Lebensunterhalt zu sichern.

Dafür reichen Sie beim Arbeitsamt oder Jobcenter Ihre Einnahmen-Ausgaben Schätzung bzw. Rechnung ein.

Auf dieser Grundlage wird über Ihren Antrag entschieden.

Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen oder noch berufstätig sind, dann können Sie zunächst nebenberuflich beginnen.

Auch bereits Selbständige können zusätzlich Grundsicherung beantragen.

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Warum ist es sinnvoll über eine Existenzgründung nachzudenken?

Ist eine Existenzgründung mit sozialer Absicherung möglich?

Es ist deshalb sinnvoll über eine Existenzgründung nachzudenken,

weil wir als Gesellschaft viele Existenzgründer und Selbständige benötigen,

weil es ein wichtiger Ansatz ist, um die Arbeitslosigkeit zu besiegen,

weil Sie so Ihr eigenes Ding machen können und Ihre Ziele und Träume verwirklichen können,

weil die Arbeitsagenturen und Jobcenter auch keine Jobs haben.

Ist es rechtlich ok, eine Existenz zu gründen und trotzdem arbeitslos gemeldet zu sein?

Ja, das ist völlig ok.

Viele wissen es aber nicht.

Die Arbeitsagenturen und die Jobcenter kommen dann sehr schnell mit einem Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.

Das Problem ist aber, dass die Gründungsphase sehr oft einen längeren Zeitraum benötigt.

Der Gründungszuschuss und das Einstiegsgeld sind dann sehr schnell aufgebraucht und dann bekommen Sie ein finanzielles Problem.

Es geht also nicht darum, die Sozialsysteme auszunutzen, sondern vielmehr geht es darum Sie vor unnötiger Verschuldung und Verarmung zu bewahren.

Als Arbeitsloser können Sie aktiv am Aufbau einer Selbständigkeit arbeiten

Als Arbeitsloser dürfen Sie ein Unternehmen gründen, ohne dadurch die Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung oder dem ALG II zu verlieren.

Die Ansprüche von der Arbeitsagentur oder von dem Jobcenter stehen Ihnen dauerhaft zu.

Leider wissen dies viele Bürger nicht und fragen auch bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht nach.

Die Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung sind in der Regel auch schlecht informiert und können keine Auskünfte geben.

Oft wird auf die Gründungszuschüsse, den Businessplan oder die Tragfähigkeitsprüfung verwiesen.

Den besseren Weg ohne Businessplan zeigen sie nicht auf.

Ist eine Existenzgründung mit sozialer Absicherung möglich?

Ratgeber von Torsten Brockmann

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Infoschriften zur sicheren Existenzgründung – Soziale Sicherheit für Existenzgründer: Konzept der nebenberuflichen Existenzgründung und sozialen Sicherheit für Beschäftigte und Arbeitslose. 

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Friedhelm Kölsch

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