Stellenbildungsprogramm für Städte 

Gastbeitrag von Matthias Vöcking

Vermerk einer den Bedürfnissen der Stadt Brühl angepassten Konkretisierung meines sozialschutzvermittelnden Stellenbildungsprogramms

(Der Gemeindehaushalt Heft 3 (2022) Seite 53 bis 62)

Das Programm vermittelt gleichzeitig Sozialschutz, Wirtschaftsförderung und Einsparen von Gemeindeaufwand.

Ausgangspunkt für die Stadt Brühl: Die Verwaltung der nordrheinwestfälischen Stadt Brühl im Rhein-Erft-Kreis in der Metropolregion Rhein-Ruhr bekundet als erste Interesse an meinem sozialschutzvermittelndem Stellenbildungsprogramm.

Der Vermerk stellt die Umstände der Stadt Brühl näher vor, denen das Programm dienlich ist.

In seiner Haushaltseinbringungsrede in der Sitzung des Rates vom 25. Oktober 2021 führt Bürgermeister Dieter Freytag aus, zu Juni 2021 sei die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten wieder angestiegen.

Bundesweit erreiche die Anzahl nur geringe soziale Absicherung Erfahrender 90 % von Anfang 2020. 1 Teile der geringfügigen Beschäftigung sind potenziell versicherungspflichtig. Wenigstens soweit die Belange der Beteiligten ausgeglichen werden können.

Zu den wesentlichen Zielen und Strategien der Stadt Brühl nach § 7 Absatz 2 Nr. 1 Kommunalhaushaltsverordnung gehören u.a. Fairtrade, der European Energy Award, die Haushaltskonsolidierung und das Bewältigen der finanziellen Folgen der Coronakrise.

Bei Aufstellen der Haushaltssatzung sowie bei Einreichen meines Beitrags zum Stellenbildungsprogramm nicht berücksichtigt werden konnte der mutwillige Überfall Russlands auf die Ukraine.

Auch hieraus ergeben sich absehbar Lasten für die Finanzwirtschaft der Stadt Brühl.

Es liegt in der Konsequenz des Zieles Fairtrade, Beschäftigten den möglichen Versicherungsschutz zu erschließen, Konsequenzen befristeter Beschäftigung abzumildern und

den Mindestlohn abzusichern.

Soweit möglich wird übliche Arbeit durch festangestellte Arbeitnehmer verrichtet. 2

Mutterschutz und Sozialversicherungsschutz wird gewährt. 3

In Fällen, in denen gewissen Arbeitnehmergruppen wie Wanderarbeitern oder Zeit- oder Saisonarbeitskräften keine gleichwertigen Leistungen geboten werden können, z. B. Renten oder Sozialversicherungen, wird eine gleichwertige Alternative in anderer Form geboten. 4

Löhne für eigene Beschäftigte werden so angesetzt, sie entsprechen den bestehenden Tarifverträgen der Branche, dem regionalen Durchschnittsverdienst oder den offiziellen Mindestlöhnen der Branche – je nachdem, welcher dieser Werte am höchsten ist. Sie definieren die Höhe von Löhnen für alle Funktionen und Anstellungsvarianten Ihrer Beschäftigten, z. B. einen Stücklohn. 5

Schließlich besteht die Obliegenheit, die Löhne nach und nach so weit zu erhöhen, sie liegen über dem regionalen Durchschnitt und den offiziellen Mindestlöhnen. 6

Die drei sozialen Anliegen meines Programms liegen alle dem Fairtrade Standard für Kleinbauernorganisationen schon zugrunde.

Fairtrade Programm für Kleinbauern

Je stärker sich das Umsetzen dieser Anliegen über die moralische Forderung hinaus auch und schon funktional rechtfertigen lässt, umso entfernter können Beteiligte dem Gedanken des Fairtrade stehen, sich schon aufgrund gesunden Menschenverstandes an der Umsetzung im gemeinsamen Interesse zu beteiligen.

Schwerpunktbildungen, etwa zum Erreichen des European Energy Award (Ökologie) werden ebenso wie Haushaltskonsolidierung oder das Überwinden der Folgen der Coronakrise oder auch der Kriegsfolgen in der Ukraine hinzugewinnen, wenn sich Sozialschutz, Wirtschaftsförderung und Einsparungen für die städtischen Finanzen dauerhaft extern über Mittel finanzieren lassen, die bei geringfügiger Stellengestaltung nicht in Betracht kommen.

Werden nur die von der Stadt Brühl für Schwangerschaft/Krankheit/Geburt für die kommenden Jahre veranschlagten Mittel für Asylleistungsberechtigte nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz durch die Leistungsberechtigten und zwölf Jahresmonate geteilt, liegt der Aufwand schon höher als die vorgesehene Arbeitgeberförderung.

Vielleicht lässt sich das Modehaus SINN gewinnen, geringfügig Beschäftigten sozialversicherungspflichtige Stellen anzubieten, wenn die Stadt Brühl die im Programm vorgesehene Unterstützung leistet.

Andere können dem Beispiel folgen.

Ein Umsetzen des Stellenbildungsprogramms realisiert für die Betroffenen auch das Goethewort „Begnüge dich, aus einem kleinen Staate, der dich beschützt, dem wilden Lauf der Welt, wie von dem Ufer, ruhig zuzusehen.“

Hier werden zugleich weiterer Sozialschutz vermittelt, die Wirtschaft/Beschäftigung gefördert und der Haushalt entlastet.

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1 Haushaltseinbringungsrede von Bürgermeister Dieter Freytag in der Sitzung des Rates am 25. Oktober 2021; Abschnitt 1.3 Arbeitsmarkt; Seite 7.

2 Fairtrade Standard für Kleinbauernorganisationen 3.3.24 Festanstellung Seite 44. 3 Fairtrade Standard für Kleinbauernorganisationen 3.3.25 Mutterschutz, Sozialversicherung und andere Leistungen Seite 45. 4 Fairtrade Standard für Kleinbauernorganisationen 3.3.26 Angemessene Vergütung Seite 45. 5 Fairtrade Standard für Kleinbauernorganisationen 3.3.18 Löhne Seite 43. 6 Fairtrade Standard für Kleinbauernorganisationen 3.3.23 Schrittweise Erhöhung des Lohnniveaus Seite 44.

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Wenn Sie Fragen zu dem Stellenbildungsprogramm haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Matthias Vöcking.

MATTHIAS VÖCKING, ASSESSOR, Telefon: 06620/2810071 E-Mail: ra.voecking@arcor.de Assessor Matthias Vöcking, Überm Graben 14, 36269 Philippsthal/Werra

Nutzen Sie bitte die Chancen des Stellenbildungsprogramms. Bitte seien Sie nicht gleichgültig.

Wenn Sie kein Interesse haben, dann senden Sie es bitte in die Netzwerke oder zu Ihren Kolleginnen und Kollegen.

Arbeitslosigkeit kann nur mit Ihnen besiegt werden. Gerechtigkeit ist zudem für alle ein erstrebenswertes Ziel. Fairtrade gilt auch in Deutschland.

Liebe Grüße,

Friedhelm Kölsch

Wollen Sie die Arbeitslosenzahlen in Ihrer Gemeinde oder in Ihrer Stadt verringern, dann sprechen Sie mich bitte an. Werden Sie aktiv.

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