Zehn Gebote für eine erfolgreiche Privat- und Volkswirtschaft 

Zehn Gebote für eine erfolgreiche Privat- und Volkswirtschaft

erfolgreiche Privat- und Volkswirtschaft

Die zehn Gebote, die Gott den Menschen gegeben hat, sind damit nicht zu übertreffen. Aber vielleicht sind sie ein Anhaltspunkt für mehr Unternehmertum in unserer Stadt und in unserem Land.

Erstes Gebot: Du sollst die soziale Marktwirtschaft lieben, sie schafft Handlungsfreiräume und kann eine Menge leisten.

Zweites Gebot: Du sollst dich selbständig machen und eine Firma gründen.

Drittes Gebot: Arbeitgeber müssen kleine finanzielle Vorteile haben, damit jeder den Wunsch hat, Arbeitgeber zu sein.

Viertes Gebot: Denke nach und entwickle Ideen. Ein Volk von Unternehmern werden wir nur mit Erfindungsreichtum und Mut.

Fünftes Gebot: Verlagere deine Produktion nicht ins Ausland. Die Menschen hier und die Umwelt profitieren davon.

clause-372107_640

Sechstes Gebot: Überschlage deine Kosten und mache keine falschen Preise.

Siebtes Gebot: Die Verkaufsleistung ist genauso wichtig, wie die Produktionsleistung und wie das Produkt. Entwickle deine Leistungen ständig weiter.

Achtes Gebot: Behandle deine Mitarbeiter und die Umwelt nach bestem Wissen und Gewissen.

Neuntes Gebot: Großunternehmen sind, wenn möglich, zu begrenzen und zu vermeiden, damit möglichst viele Unternehmer eine Chance auf den Märkten haben und damit keine Marktmacht entsteht. Die Großunternehmen müssen lernen, dass die Märkte uns allen gehören.

Zehntes Gebot: Betrachte dein ganzes Leben als Waage. Was du an sozialen Leistungen erhältst, gib wenn möglich, wieder zurück. Es gibt klar definierte Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche –dies gilt auch für Politiker.

clause-67402_640

Zu meinem digitalen Ratgeber, hier entlang…

Danke, dass Sie diesen Beitrag gelesen haben. Einen Kommentar können Sie direkt hier schreiben. Besonders würde ich mich darüber freuen, wenn Sie diesen Beitrag weiter posten würden. Bitte nutzen Sie die Social Buttons. Vielen Dank.

Liebe Grüße, Friedhelm Kölsch

>