Sind Ausnahmen vom Mindestlohn gerechtfertigt 

Sind Ausnahmen vom Mindestlohn gerechtfertigt

Der gesetzliche Mindestlohn ab 2015…

Gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland/aktuelles Recht und aktuelle Gesetze

„Vom gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro ab 2015 sollen in Deutschland nur Minderjährige, eine kleine Gruppe von Langzeitarbeitslosen, Praktikanten und ehrenamtlich Tätige ausgenommen werden.

Dies sieht der vorliegende Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles vor, den die SPD-Politikerin am Mittwoch zur Abstimmung an die anderen Ressorts verschickte.

Eine Kommission aus Vertretern der Gewerkschaften und Arbeitgebern soll den Mindestsatz erstmals zum 1. Januar 2018 anheben dürfen.

Sie soll sich dabei an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren.

Nahles zufolge sollen vom Mindestlohn 3,7 Millionen Beschäftigte profitieren, die derzeit noch weniger als 8,50 Euro in der Stunde verdienen.

Arbeitgeber fordern weitere Ausnahmen…

Trotz aller Forderungen aus der Union und der Arbeitgeber nach weiteren Ausnahmen muss Nahles damit bei ihrem Gesetzentwurf kaum Abstriche machen.

Das Mindestalter von 18 Jahren und die Ausnahme für bestimmte Langzeitarbeitslose waren aber im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.

Wer länger als zwölf Monate ohne Job ist und mit Hilfe eines Eingliederungszuschusses der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Beschäftigung findet, soll für sechs Monate nicht unter den Mindestlohn fallen.

Nach Zahlen der BA erhielten 2013 etwa 16.000 der insgesamt über eine Million Langzeitarbeitslosen Eingliederungszuschüsse.“

Meine Meinung…

Meine Meinung dazu: Zunächst einmal finde ich es gut, dass sich die große Koalition jetzt auf einen Mindestlohn geeinigt hat und einen Mindestlohn eingeführt hat. Das ist gut. Bravo. Nichts wie weg von der Agenda 2010. Die Agenda 2010 hat die Arbeitnehmer rechtlos gemacht, so empfinde ich das.

Eine weitere Frage ist jedoch, ob die Ausnahmen beim Mindestlohn gerechtfertigt sind!? Ausnahmen bei Minderjährigen, Ausnahmen bei Ehrenamtlichen, Ausnahmen bei Praktikanten, Ausnahmen bei Langzeitarbeitslosen?

https://deutschland-rockt-sich-neu.de/Es ist eine Lüge, wenn Du denkst Du bist nichts wert

Sind Ausnahmen bei Minderjährigen gerechtfertigt?

Ausnahmen vom Mindestlohn

Eine Ausnahme bei Minderjährigen ist nur dann gerechtfertigt…

Eine Ausnahme bei Minderjährigen wäre meiner Meinung nach dann gerechtfertigt, wenn den Arbeitgebern und den verantwortlichen Politikern eine gute Ausbildung bei den jungen Leuten wirklich wichtig wäre, wenn die jungen Leute während der Ausbildung wirklich etwas lernen würden, wenn die jungen Menschen nach ihrer Ausbildung auch eine Tätigkeit ausüben würden, wo sie auf das Wissen der Ausbildung zurückgreifen könnten und wenn die Ausbildung dazu beiträgt, Vermittlungshemmnisse abzubauen.

Lehrjahre sind keine Herrenjahre…

Lehrjahre sind keine Herrenjahre, so heißt das Sprichwort.

Diese Aussage finde ich richtig.

Ich finde es auch richtig, dass ein junger Mensch lernt, dass er sich in einen Betrieb einordnen muss, dass er mit Fleiß etwas erreichen kann usw.

Von einem Arbeitgeber verlange ich, dass er mit dem Auszubildenden fair und verantwortlich umgeht, dass er ihm Freude an der Arbeit vermittelt, dass er mit der Gesundheit des Auszubildenden verantwortlich umgeht, dass der Auszubildende nicht schikaniert wird, dass der Auszubildende einen guten Eindruck von der Arbeitswelt erhält, so dass er auch zuversichtlich in sein junges Leben hineinstarten kann, dass der Auszubildende eine große Portion Ausbildung erhält, weil er auf einen großen Teil seines Gehaltes verzichtet .

Wie sieht die Realität aus…

Wie sieht die Realität aus?

Was sind meine Erfahrungen?

Meine Ausbildung zum Kaufmann habe ich in den siebziger Jahren gemacht.

Meine Erinnerung an meine Ausbildungszeit ist eher positiv.

Zumindest wurde in meinem Unternehmen auf Ausbildung Wert gelegt.

So habe ich unterschiedliche kaufmännische Tätigkeitsbereiche kennengelernt, es gab eine vom Betrieb finanzierte Prüfungsvorbereitung usw.

Nachteilig war eine nicht besonders hohe Ausbildungsvergütung.

Eine positive Erfahrung ist auch, dass ich einige Menschen kenne, die in einem Unternehmen eine Ausbildung gemacht haben und bis heute dort beschäftigt sind.

Es gibt aber auch eine Vielzahl von Fällen, in denen Auszubildende schon während der Ausbildung nur ausgenutzt werden.

Sie machen die gleiche Arbeit wie die Arbeiter und Angestellten, z.B. Bäckereifachverkäuferin, Bäckerlehrlinge, Lagerfacharbeiter usw.

In vielen Fällen ist es auch so, dass zwar eine Ausbildung stattfindet, jedoch nach der Ausbildung regelmäßig eine Fließbandarbeit ausgeübt wird.

Eine differenzierte Vorgehensweise ist richtig…

Ich plädiere deshalb für eine differenzierte Vorgehensweise. Ein Mindestlohn bei Minderjährigen sollte überall dort gezahlt werden, wo es keinen Unterschied zur Tätigkeit der Angestellten und zur Tätigkeit von Arbeitnehmern gibt -auch Schüler sollten den vollen Mindestlohn bzw. Tariflohn erhalten, wenn sie in den Ferien einen Aushilfsjob in der Produktion machen. Der Lohn zeigt einem Menschen jeden Alters, wie seine Arbeit bewertet wird.

 

Sind Ausnahmen bei Ehrenamtlichen gerechtfertigt?

Sind Ausnahmen vom Mindestlohn gerechtfertigt

In der Regel arbeiten Ehrenamtliche ohne Lohn. Das ist immer dann gerechtfertigt, wenn die oder der Ehrenamtliche aufgrund einer freien Entscheidung oder aufgrund einer freien eigenen Initiative eine Tätigkeit ausübt.

Beispiel: Jemand engagiert sich im Briefmarkenverein oder im Taubenverein oder im Rennsport oder in der Kirche oder im Umweltschutz.

Von einem Ehrenamt kann man aber nicht sprechen, wenn das Kriterium der Freiwilligkeit fehlt oder wenn jemand ein Ehrenamt gegen eine geringe Bezahlung ausübt, nur um so zu Überleben.

Welche Formen ehrenamtliche Tätigkeiten angenommen haben sieht man an der sogenannten Goodwill oder Hilfsindustrie. Nein, eine Ausnahme vom Mindestlohn ist in diesen Fällen nicht gerechtfertigt.

https://deutschland-rockt-sich-neu.de/die goodwill und die hilfsindustrie

Sind Ausnahmen bei Praktikanten gerechtfertigt?

Sind Ausnahmen vom Mindestlohn gerechtfertigt

Durch ein Praktikum soll meiner Meinung nach einem Betriebsfremden ein Einblick in eine Tätigkeit verschafft werden.

D.h. ein Schüler oder ein Student können sich kostenlos eine Arbeit ansehen und sich einen Einblick in eine Tätigkeit verschaffen.

Ein Praktikant erfordert Aufmerksamkeit und Betreuung durch den Betrieb. Deshalb finde ich es wichtig, eine Praktikumstätigkeit vor Praktikums Aufnahme zwischen Arbeitgeber und Praktikant klar abzusprechen.

Ich finde es nicht verkehrt, wenn ein Praktikant in einem geringen Umfang mit anfasst und den Arbeitgeber unterstützt.

Das Mitarbeiten sollte aber immer auf einer freiwilligen Basis geschehen und Praktikas sollten auch immer zeitlich begrenzt sein: z.B. 3×14 Tage während der gesamten Studienzeit.

Leider gibt es ganz offensichtlich auch hier einen massiven Missbrauch auf seiten der Arbeitgeber. Ausnahmen vom Mindestlohn sehe ich deshalb in diesem Fall ebenfalls nicht gerechtfertigt.

https://deutschland-rockt-sich-neu.de/Missbrauch von Praktikas bei Studienabsolventen

Sind Ausnahmen bei Langzeitarbeitslosen gerechtfertigt?

Sind Ausnahmen vom Mindestlohn gerechtfertigt

Bleibt noch zu prüfen, ob eine Ausnahme bei einem Langzeitarbeitslosen gerechtfertigt ist?

Warum gibt es Langzeitarbeitslose?

Gibt es Langzeitarbeitslose, weil die Arbeitslosen faul sind oder gibt es Langzeitarbeitslose, weil es viel zu wenige offene Stellen gibt und wegen einer verfehlten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik?

Arbeitslose sind nicht faul, sondern arbeitswillig und arbeitssuchend…

Meine Erfahrung ist, dass Arbeitslose nicht faul sind, sondern arbeitswillig und arbeitssuchend.

Zudem gibt es von Seiten der Arbeitsagenturen einen Bewerbungszwang.

Wie kann man dann davon sprechen, dass Arbeitslose nicht arbeiten wollen, wenn sie sich laufend bewerben, aber nicht eingestellt werden!?

Zweitens ist es ein Faktum, dass es viel zu wenig offene Stellen gibt. Die offenen Stellen betragen in etwa 10% gemessen an der Gesamtarbeitslosenzahl.

D.h. Bewerbungen können in den meisten Fällen überhaupt nicht erfolgreich sein. Drittens muss man einem Arbeitslosen auch zugestehen, gehört zu werden, wo seine Neigungen, seine Stärken und Schwächen sind. Viertens erlebe ich es seit zwanzig Jahren, dass sich die Politik in Arbeitsmarkt Fragen überhaupt nicht bewegt.

Die Politik macht nur Druck auf Arbeitslose…

Die Politik macht nur Druck auf Arbeitslose, setzt aber nicht die Unternehmen unter Druck, setzt nicht das Ausland und die Zuwanderung unter Druck, setzt sich nicht selbst unter Druck, hält verbissen an allen Ideologien fest.

Erst kürzlich habe ich eine Ausschreibung einer Stelle aus dem öffentlichen Bereich gesehen, aus einer Stadt, die ca. 40000 arbeitslose Menschen hat.

Dort war zu lesen, dass die Stadt auf Interkulturalität setzt und solch eine Einstellung auch von einem Bewerber erwartet usw.

Gleichzeitig hat diese Stadt in diesem Bereich aber schon massive Probleme. Liebe Politiker hört endlich auf damit, den Langzeitarbeitslosen die Schuld für die Arbeitslosigkeit in die Schuhe zu schieben. Das Problem ist die Politik und es sind nicht die Arbeitslosen.

Mindestlohn in Deutschland/aktuelles Recht und aktuelle Gesetze

Eine Minderleistung ist einem Langzeitarbeitslosen gegenüber nicht zu rechtfertigen…

Eine andere Bezahlung von Langzeitarbeitslosen lässt auch das Grundgesetz und lassen auch die Tarifverträge nicht zu.

Eine Minderleistung ist auch einem Langzeitarbeitslosen gegenüber überhaupt nicht zu rechtfertigen, weil solche Menschen schon jahrelangen Verzicht auf sich nehmen mussten und dann einen enormen Nachholbedarf haben.

Nein, eine Ausnahme bei dem Mindestlohn ist einem Langzeitarbeitslosen gegenüber überhaupt nicht gerechtfertigt.

Liebe Grüße,

Friedhelm Kölsch

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