Arbeitslos und trotzdem Steuererklärung abgeben? – Netzwerk Arbeit | XING 

Arbeitslos und trotzdem Steuererklärung abgeben?

Arbeitslos und trotzdem Steuererklärung abgeben?

Die Aufwendungen für Ihre Bewerbungen erkennt das Finanzamt aus purem Eigeninteresse an. Wer sich um eine Arbeitsstelle beworben hat, kann die Kosten in jedem Fall als Werbungskosten absetzen, es ist dabei unerheblich, ob die Bewerbung Erfolg hatte.

Wenn Sie Arbeit haben, ist Ihr Verdienst höher als das Arbeitslosengeld und Sie zahlen auch wieder Steuern. Ihre Bewerbungskosten müssen Sie nachweisen oder glaubhaft machen. Dafür müssen jedoch sämtliche Quittungen und Rechnungen eines Kalenderjahres aufbewahrt werden…

Arbeitslos und trotzdem Steuererklärung abgeben?

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Friedhelm Kölsch

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